Einstellung des Strafverfahrens und der Strafverfolgung mit der Festlegung der Ordnungsstrafe (P. P. a,b Teil 2 Art. 193.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation)

17.07.2019
Rechtsform des Kunden (Mandanten):
Natürliche Person
Verhandlungsdauer::
5 Monate
Ziel:
Einstellung der Strafverfolgung, Minimierung der Haftung der Mandanten.
Die Behörden der Voruntersuchung haben drei Mandanten einer Straftat nach den Sätzen a, b Abs. 2 Art. 193.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation beschuldigt (Devisengeschäfte einer Gruppe von Personen nach vorheriger Absprache in Form der Überweisung der erheblichen Fremdwährungsbeträge auf die Bankkonten eines Gebietsfremden).

Ergebnis:


Nach der Entschädigung hat die Rechtanwälte im Vorverfahren die Einstellung der Strafverfolgung der Gruppe der Mandanten und Ansatz der Ordnungsstrafe beantragt.

Die im Antrag der Rechtsanwalts vorgeführten Argumente wurden vom Vernehmungsbeamten berücksichtigt, dem Antrag der Rechtsanwalts wurde stattgegeben.

Das Strafverfahren wurde durch die Untersuchung ohne Anklageschrift und mit einem jeweiligen Antrag über die Einstellung des Strafverfahrens und Strafverfolgung und Festsetzung einer strafrechtlichen Maßnahme in Form von einer Ordnungsstrafe ans Gericht weitergeleitet.

Samoskworetsky Bezirksgericht der Stadt Moskau hat dem Antrag des Vernehmungsbeamten stattgegeben und das Strafverfahren eingestellt.

Glukhov Alexandr Nikolaevich
Адвокат Адвокатской палаты г.Москвы