Positive Praxis der Verteidigung nach den Fällen der Korruptionsrichtung (Art. 290 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation)

18.02.2019
Rechtsform des Kunden (Mandanten):
Öffentlicher Dienst
Verhandlungsdauer::
Über 1 Jahr
Ziel:
Einstellung des Strafverfahrens gegen den Mandanten
2016 hat die Ermittlungsabteilung des Untersuchungsausschusses der Russischen Föderation fürs Subjekt ein Strafverfahren gegen den Mandanten  MKA MAGNETAR, der ein Beamter der Steuerbehörde ist, für die Anzeichen eines Verbrechens eingeleitet, das durch S. c Abs. 5 Art. 290 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation vorgesehen worden ist.

Ursprüngliches Ziel des Rechtsanwalts bestand in der Ausarbeitung der Taktik der Verteidigung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles, Sammlung detaillierter und zuverlässiger Angaben vom Mandanten  und Ergebnisse der Ermittlungs- und Fahndungstätigkeit von der Untersuchung.
Die Materialien der Strafsache analysiert, hat der Rechtsanwalt zusammen mit dem Mandantendie Version über die Nichtbeteiligung des letzteren zum Verbrechen entwickelt.

Ergebnis:


Gegen den Mandanten  MKA MAGNETAR wurde die Strafverfolgung aus den Gründen eingestellt, die durch P. 1 T. 1 Art. 24 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation vorgesehen worden sind, das heißt, wegen Fehlens von Straftatbestand in den Handlungen des Mandanten.

Косоруков Дмитрий Владимирович
Руководитель «Уголовно-правовой практики»