Rechtsform des Kunden (Mandanten):
gewerbliches Unternehmen
Verhandlungsdauer::
4 Monate
Ziel:
Eintreibung des offenen Forderungsbetrags nach dem DL-Vertrag während der Streitperiode
Im Nachweissystem fehlten die von den Parteien unterzeichneten Protokolle über die erbrachten Leistungen, die eine verbindliche Voraussetzung für den Nachweisablauf der erbrachten Dienstleistungen sind. Der Auftraggeber (Eigentümer des Eigentumskomplexes), hat absichtlich aufgehört, die Protokolle der erbrachten Leistungen zu unterzeichnen und dem Auftragnehmer zurückzustellen, wobei er darüber Bescheid wusste.
Ein anderes Nachweissystem musste eingestellt werden, das in seinem Gesamtheit die Schwelle des Fehlens der erforderlichen Nachweise im Rahmen der Streitverhandlung über die Eintreibung des offenen Forderungsbetrags nach dem DL-Vertrag überwunden hätte.
Ergebnis:
Das Gericht hat dieses Fall verhandelt sowie dem Mandantenklage zugesprochen.