Gerichtliche Anfechtung eines Bescheides der Steuerbehörde nach der Steueraußenprüfung

08.08.2019
Rechtsform des Kunden (Mandanten):
Großhandel mit Lebensmittel
Verhandlungsdauer::
11 Monate
Ziel:
Vorbereitung einer Klage an das erstinstanzliche Gericht. Vertretung der Interessen im erstinstanzlichen Gericht
Die Steuerbehörde hat die Steueraußenprüfung für 2016 durchgeführt.
Nach den Prüfergebnissen wurden die Mehrwertsteuer, Einkommensteuer, Pönale und Geldbuße in Höhe von 148,7 Mio. Euro nachberechnet.
Das Unternehmen hatte Lebensmittel über einen Vermittler im Rahmen eines Agenturvertrages erworben.
Der Agent hat die Anzeichen einer dubiosen Organisation, worauf die Steuerbehörde das Geschäft als fiktiv und die Lieferung der Produkte als irreal anerkennt hat.

Ergebnis:


Nach Untersuchung der Anforderungen hat das erstinstanzliche Gericht die Entscheidung zugunsten des Kunden getroffen, die Nachberechnungen für die Mehrwertsteuer in Höhe von 144,9 Mio. Rubel wurde bestritten.

Savina Olga Nikolaevna
Obersteuerberaterin