Rechtsform des Kunden (Mandanten):
Öffentlicher Dienst
Verhandlungsdauer::
Über 1 Jahr
Ziel:
Die dauernde U-Haft sowie ungehörige ärztliche Betreuung des Angeklagten sei als gesetzwidrig erklärt werden.
Die Behörden der Voruntersuchung haben den Mandanten MKA MAGNETAR Ivanov A.A. einer Straftat nach Abs.4 Art. 159 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Betrugsdelikt) beschuldigt.
Die Beschwerde wurde an EGMR Straßburg gerichtet.
Im Rahmen ihres Auftrags nach der Strafsache haben die Rechtsanwälte aufgrund vieler chronischen Krankheiten des Beklagten, die die Untersuchungshaft der mutmaßlichen Täter bzw. Beklagten ausschließen, mehrmals die Mäßigung der gewählten Vorbeugungsmaßnahme auf eine andere, nicht auf die Haft bezogene Maßnahme, beantragt.
Die Forderungen der Rechtsanwälte nach der Durchführung der ärztlichen Kommission durch die Behörden der Voruntersuchung und Behörden des Föderalen Dienstes für Strafvollzug wurden wiederholt ignoriert, in diesem Zusammenhang haben sich die Rechtsanwälte an EGMR gerichtet.
Ergebnis:
Nach der Untersuchung der vorgelegten Beschwerde wurde das Urteil durch den europäischen Gerichtshof erlassen, in dem die in der Beschwerde enthaltenen Verstöße gegen Rechte des Mandanten als begründet erachtet wurden, in dem ihm die Entschädigung in Höhe von 2.600 Euro zugesprochen wurde.