Positive Praxis der Verteidigung nach den Fällen der Vorteilsnahme (Art. 204 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation)

18.02.2019
Rechtsform des Kunden (Mandanten):
Eine Führungskraft des gewerblichen Unternehmens
Verhandlungsdauer::
Über 1 Jahr
Ziel:
Einstellung des Strafverfahrens gegen den Mandanten
Moskauer Ermittlungsabteilung im Luft- und Wassertransport der Moskauer interregionalen Verwaltung im Transport des Untersuchungsausschusses der Russischen Föderation hat im Jahre 2017 ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens eingeleitet, das durch P. P. a, c T. 7 Art. 204 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation vorgesehen worden ist.

Unter anderem wurde der Mandant MKA MAGNETAR A., dem während der Voruntersuchung der Begehung dieses Verbrechens angeklagt wurde, zur strafrechtlichen Verantwortung für die Begehung des angegebenen Verbrechens gebracht.

Während der Besprechung der Umstände des Ereignisses mit dem Mandanten hat die Verteidigung die Version über seine volle Unschuld gebildet, die aktiv während der Voruntersuchung realisiert wurde.

Trotz sämtlicher während der Voruntersuchung durchgeführten Ermittlungshandlungen konnte die Untersuchung die Version der Verteidigung nicht widerlegen.

Ergebnis:


Gegen den Mandanten  MKA MAGNETAR wurde die Strafverfolgung aus den Gründen eingestellt, die durch P. 2 T. 1 Art. 24 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation vorgesehen worden sind, das heißt, wegen Fehlens von Straftatbestand in den Handlungen des Mandanten.

Косоруков Дмитрий Владимирович
Руководитель «Уголовно-правовой практики»