Beitreibung einer Vertragsstrafe für die Lieferung von Waren minderwertiger Qualität

25.02.2019
Rechtsform des Kunden (Mandanten):
gewerbliches Unternehmen
Verhandlungsdauer::
1 Jahr
Ziel:
Die Tatsache der Lieferung von Waren minderwertiger Qualität feststellen und die Vertragsstrafe beitreiben
Nach diesem Fall sagte der Beklagte ab, die Vertragsstrafe für die gelieferten Waren minderwertiger Qualität zu bezahlen (elektronische Platten, die den Kenndaten und Spezifikationen zum Vertrag nicht entsprechen).

In der Begründung seiner Rechtsposition bezog sich der Beklagte auf die Übergabe-Übernahmeprotokolle von Waren, die ohne Beanstandungen unterzeichnet wurden.

Die Rechtsposition des Klägers für die Beitreibung der Vertragsstrafe beruhte auf der durchgeführten Begutachtung, die festgestellt hat, dass die Waren den Spezifikationen zum Vertrag nicht entsprechen.


Ergebnis:


Das Gericht erkannte die Forderungen für die Beitreibung der Vertragsstrafe als begründet im vollen Umfang an.

Biryukov Alexey Sergeevich
Leiter der "Praxis der Streitbeilegung"