Rechtsform des Kunden (Mandanten):
						gewerbliches Unternehmen
					 
					
					
					
						Verhandlungsdauer::
						1 Jahr
					 
					
					
					
						Ziel:
						Die Tatsache der Lieferung von Waren minderwertiger Qualität feststellen und die Vertragsstrafe beitreiben
					 
					
				 
				Nach diesem Fall sagte der Beklagte ab, die Vertragsstrafe für die gelieferten Waren minderwertiger Qualität zu bezahlen (elektronische Platten, die den Kenndaten und Spezifikationen zum Vertrag nicht entsprechen).
In der Begründung seiner Rechtsposition bezog sich der Beklagte auf die Übergabe-Übernahmeprotokolle von Waren, die ohne Beanstandungen unterzeichnet wurden.
Die Rechtsposition des Klägers für die Beitreibung der Vertragsstrafe beruhte auf der durchgeführten Begutachtung, die festgestellt hat, dass die Waren den Spezifikationen zum Vertrag nicht entsprechen.
				
				
				
				
Ergebnis:
				
				Das Gericht erkannte die Forderungen für die Beitreibung der Vertragsstrafe als begründet im vollen Umfang an.